Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Allgemein
1.1. Diese Servicebedingungen gelten für die Dienste (wie in dem zwischen Memob und seinem Kunden vereinbarten Einfügungsauftrag beschrieben (die „Dienste“ bzw. der „Einfügungsauftrag“)), die MEmob Plus FZ-LLC, eine Freihandelszone mit beschränkter Haftung, anbietet Unternehmen, organisiert und registriert nach den Gesetzen von Dubai Media City, mit der Lizenznummer 40043 und der Hauptregistrierungsadresse: Büro 206, 2. Etage, Zee Building, Dubai Media City, P.O. Box 72184, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate oder ein anderes im Anzeigenauftrag genanntes MEmob-Unternehmen („MEmob“) wird seinem Kunden (wie im Anzeigenauftrag beschrieben (der „Kunde“)) zur Verfügung stellen. MEmob und der Kunde werden jeweils als „Partei“ und zusammen als „Parteien“ bezeichnet.
1.2. Die Bedingungen des Anzeigenauftrags und dieser Bedingungen bilden zusammen den Vertrag für die Bereitstellung der Dienste zwischen MEmob und dem Kunden (die „Vereinbarung“). Mit der Unterzeichnung des Anzeigenauftrags bestätigt der Kunde, dass er diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert hat.
2.Verantwortlichkeiten von MEmob
2.1. MEmob unternimmt angemessene Anstrengungen, um die Dienste gemäß den in der Vereinbarung festgelegten Bedingungen und mit angemessener Sachkenntnis und Sorgfalt bereitzustellen.
2.2. MEmob wird alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, um alle im Anzeigenauftrag angegebenen Leistungstermine einzuhalten. Bei diesen Terminen handelt es sich jedoch lediglich um Schätzungen, und die Zeit für die Leistungserbringung durch MEmob ist nicht von wesentlicher Bedeutung für diese Vereinbarung.
2.3. Wenn MEmob die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung durch eine Handlung oder Unterlassung des Kunden, seiner Vertreter, Subunternehmer, Berater oder Mitarbeiter verhindert oder verzögert wird, wird MEmob, unbeschadet etwaiger anderer Rechte oder Rechtsbehelfe, eine Fristverlängerung gewährt Zeit für die Erfüllung seiner Verpflichtungen, die der vom Kunden verursachten Verzögerung entspricht.
2.4. MEmob kann Subunternehmer mit der Erbringung aller oder eines Teils der Dienstleistungen beauftragen, bleibt jedoch gegenüber dem Kunden für die Erbringung dieser Dienstleistungen verantwortlich.
3.Verantwortlichkeiten des Kunden
3.1. Der Kunde muss: (a) mit MEmob in allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit den Dienstleistungen zusammenarbeiten; (b) MEmob alle Werbematerialien, Logos, Bilder, Texte, Musik, Töne, Videos, Banner, Zielseiten, Grafiken, Kopien oder aktiven URLs, Creatives und alle anderen Inhalte, Kooperationen, Dokumente, Informationen, Gegenstände und Materialien in jeglicher Form, die im Zusammenhang mit der Kampagne oder anderen im Anzeigenauftrag beschriebenen Angelegenheiten erforderlich sind, und stellen sicher, dass sie in allen wesentlichen Belangen korrekt und vollständig sind und nicht die Rechte Dritter verletzen; und (c) alle zusätzlichen Pflichten des Kunden einhalten, die im Anzeigenauftrag dargelegt sind.
3.2. MEmob hat das Recht, nach eigenem Ermessen jederzeit Werbematerialien oder andere Inhalte aus einer Kampagne abzulehnen oder zu entfernen, sofern der Kunde davon im Voraus schriftlich benachrichtigt wird, wenn dies nach vernünftigem Ermessen als unangemessen und anstößig gemäß den Standards erachtet wird des Internet Advertising Bureau, geltendes Recht oder geltende öffentliche Moral.
3.3. Der Kunde gewährleistet, dass nach seinem besten Wissen und Gewissen alle MEmob zur Verfügung gestellten Informationen und Materialien korrekt und vollständig sind und dass der Kunde berechtigt ist, diese Informationen und Materialien ohne Rückgriff auf Dritte zur Nutzung durch MEmob bereitzustellen Das Material verstößt und wird nicht: (a) gegen Patente, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse oder andere geistige Eigentumsrechte Dritter verstoßen; (b) Material enthalten, das verleumderisch, verleumderisch, verleumderisch oder obszön ist, eine Person in einem falschen Licht darstellt, einen Eingriff in das Recht auf Privatsphäre oder ein Recht auf Veröffentlichung darstellt oder anderweitig gegen die Rechte Dritter verstößt ; oder (c) gegen geltende ausländische, bundesstaatliche, staatliche oder lokale Gesetze, Gesetze oder Vorschriften verstoßen.
3.4. Der Kunde verpflichtet sich, MEmob unverzüglich zu benachrichtigen, wenn er der Ansicht ist, dass Dokumente oder Informationen, die MEmob dem Kunden zur Genehmigung vorgelegt hat, in irgendeiner Weise falsch oder irreführend sind oder wahrscheinlich Anlass zu Ansprüchen oder Klagen geben.
4.Gebühren und Kosten
4.1. Als Gegenleistung für die Bereitstellung der Dienstleistungen durch MEmob für den Kunden gemäß dem Anzeigenauftrag zahlt der Kunde an MEmob die im Anzeigenauftrag festgelegten Gebühren.
4.2. Die Gebühr sollte entweder bezahlt werden durch:
(a) 50 % des Betrags dieser Gebühren bei Unterzeichnung des Anzeigenauftrags zwischen dem Kunden und MEmob und die 50 % nach 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung; oder
(b) Der volle Betrag dieser Gebühren wird vom Kunden mit der Unterzeichnung des Anzeigenauftrags an MEmob fällig und ist zu den in diesem Anzeigenauftrag festgelegten Terminen und Beträgen zu zahlen. oder
(c) Der volle Betrag dieser Gebühren wird vom Kunden mit der Unterzeichnung oder Erhalt der Rechnung gemäß den in der Rechnung angegebenen Zahlungsbedingungen fällig und an MEmob zu zahlen.
4.3. MEmob stellt für jede Zahlung der vom Kunden an MEmob geschuldeten Gebühren eine Rechnung aus. Diese Rechnung muss Einzelheiten zu den erbrachten Dienstleistungen und den Gesamtwert enthalten, der zu dem im Anzeigenauftrag angegebenen Satz berechnet wird.
4.4. Der Kunde zahlt MEmob die Gebühren innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Erhalt einer Rechnung auf ein von MEmob jeweils schriftlich benanntes Bankkonto.
4.5. Unbeschadet etwaiger sonstiger Rechte oder Rechtsbehelfe gilt für den Fall, dass der Kunde MEmob einen im Rahmen dieser Vereinbarung fälligen Betrag am Fälligkeitstag nicht zahlt:
(a) Der Kunde zahlt Zinsen auf den überfälligen Betrag ab dem Fälligkeitsdatum bis zur Zahlung des überfälligen Betrags, sei es vor oder nach dem Urteil. Zinsen gemäß dieser Klausel 4.5(a) fallen jeden Tag in Höhe von 4 % pro Jahr an; Und
(b) MEmob kann einen Teil oder alle Dienstleistungen, zu deren Bereitstellung er im Rahmen des Anzeigenauftrags verpflichtet ist, bis zur vollständigen Zahlung aussetzen.
4.6. Alle im Rahmen dieser Vereinbarung an MEmob zu zahlenden Beträge:
(a) verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und der Kunde muss bei der Zustellung einer Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer zusätzlich einen Betrag in Höhe der auf diese Beträge anfallenden Mehrwertsteuer zahlen; Und
(b) ist in voller Höhe ohne Aufrechnung, Gegenforderung, Abzug oder Einbehaltung zu zahlen.
4.7. Sofern im Anzeigenauftrag nichts anderes angegeben ist, verstehen sich die vereinbarten Gebühren zuzüglich sämtlicher MEmob entstandenen Kosten, und MEmob ist berechtigt, etwaige zusätzliche Kosten vom Kunden einzufordern, sofern im Anzeigenauftrag nichts anderes vereinbart ist.
5.Geistiges Eigentum
5.1. In Bezug auf Berichte, Medienkampagnen und andere Arbeitsergebnisse, die von MEmob im Rahmen des Anzeigenauftrags erstellt und/oder geliefert oder anderweitig dem Kunden zur Verfügung gestellt werden („Arbeitsergebnis“), sofern im Anzeigenauftrag nichts anderes vorgesehen ist, muss MEmob:
(a) das Eigentum an allen Urheberrechten und verwandten Rechten, Urheberpersönlichkeitsrechten, Designrechten, Softwarerechten, Datenbankrechten und Nutzungsrechten behalten und die Vertraulichkeit vertraulicher Informationen (einschließlich Know-how und Geschäftsgeheimnisse) sowie sämtliches sonstiges geistiges Eigentum schützen Rechte („IPR“) am Arbeitsprodukt (mit Ausnahme aller vom Kunden bereitgestellten Materialien); Und
(b) gewährt dem Kunden während der Laufzeit dieser Vereinbarung eine nicht ausschließliche, nicht abtretbare und nicht unterlizenzierbare Lizenz zum Kopieren und Ändern des Arbeitsergebnisses zum Zwecke des Erhalts und der Nutzung der Dienstleistungen und des Arbeitsergebnisses in seinem Unternehmen .
5.2. In Bezug auf jedes Arbeitsprodukt, das in einem Anzeigenauftrag dem Kunden gehört, tritt MEmob nach Zahlung der entsprechenden Gebühren, wie in dargelegt, alle Titel, Rechte und Eigentumsrechte am Urheberrecht und die Vertraulichkeitsrechte an diesem Arbeitsprodukt an den Kunden ab der Einfügungsauftrag.
5.3. Der Kunde gewährt MEmob eine vollständig bezahlte, nicht ausschließliche, gebührenfreie und nicht übertragbare Lizenz zum Kopieren und Ändern aller Werbematerialien, Logos, Bilder, Texte, Musik, Töne, Videos, Banner, Landingpages und Grafiken , Kopien oder aktive URLs, Creatives und alle anderen Dokumente, Informationen, Artikel und Materialien in jeglicher Form, unabhängig davon, ob sie Eigentum des Kunden oder eines Dritten sind und die der Kunde dem Lieferanten im Zusammenhang mit dem Anzeigenauftrag für die Dauer von zur Verfügung stellt Diese Vereinbarung dient dem Zweck der Bereitstellung der Dienstleistungen für den Kunden und gewährleistet, dass die Verwendung solcher Materialien durch MEmob nicht die Rechte Dritter, einschließlich der geistigen Eigentumsrechte, verletzt. Alle derartigen Änderungen durch MEmob an solchen vom Kunden bereitgestellten Materialien müssen von MEmob dem Kunden vor der Veröffentlichung derselben zur Genehmigung vorgelegt werden. Eine solche Genehmigung darf nicht unangemessen verweigert oder verzögert werden.
5.4. Der Kunde gewährt MEmob das Recht, den Namen und das Logo des Kunden in Marketingmaterialien oder für allgemeine Marketingzwecke zu verwenden, sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben. Durch die Verwendung des Namens und Logos des Kunden durch MEmob entsteht kein Eigentumsrecht daran.
5.5. Ungeachtet dieser Bestimmungen im Anzeigenauftrag in Bezug auf Arbeitsergebnisse gemäß Klausel 5.1 erkennt der Kunde an, dass MEmob bestimmte Software, Know-how, Daten und Datenbanken besitzt, entwickelt, erworben hat oder exklusive Lizenzrechte dafür erhalten hat. vertrauliche Informationen, geistiges Eigentum und Geschäftsgeheimnisse sowie alle darin enthaltenen geistigen Eigentumsrechte, die sich auf sein Geschäft beziehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die von MEmob bereitgestellten Plattformen und Dienste, unabhängig davon, ob vor, nach oder unabhängig von dieser Vereinbarung, die der Dienstanbieter als geschützt erachtet ( die „Dienstanbieter-Hintergrundtechnologie“) und dass MEmob alle Rechte und Eigentumsrechte an der gesamten MEmob-Hintergrundtechnologie behält und der Kunde keinen Titel oder andere Eigentumsrechte an einer solchen Dienstanbieter-Hintergrundtechnologie erwirbt.
6.Datenschutz
6.1. Jede Partei muss alle Verpflichtungen einhalten, die einem Verantwortlichen und/oder Auftragsverarbeiter gemäß den Datenschutzgesetzen des Gebiets, in dem die Dienste bereitgestellt werden („Datenschutzgesetze“), auferlegt werden, und alle wesentlichen Verstöße gegen die Datenschutzgesetze durch Wenn der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Mitteilung von MEmob Abhilfe schafft, muss er MEmob einen Grund geben, diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
6.2. Der Kunde schließt eine datenschutzrechtlich erforderliche Vereinbarung in Bezug auf die Übermittlung und etwaige Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ab.
6.3. Der Kunde stellt MEmob von allen Verbindlichkeiten, Kosten, Ausgaben, Schäden und Verlusten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf direkte, indirekte oder Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Reputationsverlust und alle Zinsen, Strafen und Rechtskosten (berechnet auf einen vollen Betrag) schadlos Entschädigungsbasis) und alle anderen beruflichen Kosten und Ausgaben), die MEmob aus oder im Zusammenhang mit der Verletzung der Datenschutzgesetze durch den Kunden, seine Mitarbeiter oder Vertreter entstehen.
7.Vertraulichkeit
7.1. Jede Partei verpflichtet sich, zu keinem Zeitpunkt während dieser Vereinbarung und für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Beendigung oder Ablauf dieser Vereinbarung vertrauliche Informationen über das Geschäft, die Angelegenheiten, die Kunden, Mandanten oder Lieferanten der anderen Partei an Dritte weiterzugeben Partei, sofern nicht in Klausel 7.2 zulässig.
7.2. Jede Partei kann die vertraulichen Informationen der anderen Partei offenlegen:
(a) an seine Mitarbeiter, leitenden Angestellten, Vertreter, Auftragnehmer, Subunternehmer oder Berater, die diese Informationen kennen müssen, um die Rechte der Partei auszuüben oder ihre Pflichten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung zu erfüllen. Jede Partei stellt sicher, dass ihre Mitarbeiter, leitenden Angestellten, Vertreter, Auftragnehmer, Subunternehmer oder Berater, denen sie die vertraulichen Informationen der anderen Partei offenlegt, diese Klausel 7 einhalten; Und
(b) wie gesetzlich vorgeschrieben, an ein zuständiges Gericht oder eine Regierungs- oder Regulierungsbehörde.
7.3. Keine Partei darf die vertraulichen Informationen der anderen Partei für andere Zwecke als die Ausübung ihrer Rechte und die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung verwenden.
8.Keine Umgehung und keine Werbung
8.1. Während der Laufzeit dieser Vereinbarung und für einen Zeitraum von zwei (2) Jahren nach Beendigung dieser Vereinbarung darf der Kunde weder direkt noch indirekt für sich selbst oder im Namen einer anderen Person:
(a) um eine Beschäftigung zu werben oder auf andere Weise dazu zu veranlassen, Einfluss zu nehmen oder dazu zu ermutigen, das Beschäftigungsverhältnis bei MEmob zu beenden, oder einen aktuellen oder ehemaligen Mitarbeiter von MEmob zu beschäftigen oder als unabhängigen Auftragnehmer zu engagieren; oder
(b) MEmob oder einen seiner Vertreter zu umgehen, indem er Dienstleistungen von einem der Lieferanten, Lieferanten, Vertriebshändler, Händler, Handelsvertreter, Makler, Lizenzgeber oder Lizenznehmer von MEmob bezieht, die MEmob für die Zwecke dieser Vereinbarung eingesetzt hat und in Bezug auf die der Kunde ist sich darüber im Klaren, dass MEmob solche Dritten eingesetzt hat.
8.2. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass ein Verstoß oder ein drohender Verstoß gegen eine seiner Verpflichtungen aus dieser Klausel 8 zu einem irreparablen Schaden für MEmob führen würde, für den ein finanzieller Schadensersatz im Falle eines Verstoßes oder eines drohenden Verstoßes kein angemessener Rechtsbehelf wäre Wenn der Kunde solche Pflichten nicht erfüllt, ist MEmob zusätzlich zu allen anderen Rechten und Rechtsbehelfen, die MEmob in Bezug auf einen solchen Verstoß gesetzlich, nach Billigkeitsrecht oder anderweitig zur Verfügung stehen, berechtigt, eine angemessene Entschädigung, einschließlich einer vorübergehenden, zu verlangen eine einstweilige Verfügung, eine einstweilige Verfügung, eine bestimmte Leistung und alle anderen Rechtsbehelfe, die von einem zuständigen Gericht zur Verfügung gestellt werden können, ohne dass eine Bürgschaft oder eine andere Sicherheit hinterlegt werden muss und ohne dass ein tatsächlicher Schaden nachgewiesen werden muss oder dass ein finanzieller Schaden nicht möglich ist adäquate Abhilfe. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass er sich weder gegen die Angemessenheit eines Rechtsschutzes aus Billigkeit noch gegen den Erlass eines Beschlusses zur Gewährung eines Rechtsschutzes durch ein zuständiges Gericht im Einklang mit den Bestimmungen dieser Klausel 8.2 wehrt oder diese anderweitig in Frage stellt.
9.EntschädigungDer Kunde verpflichtet sich, MEmob, seine Vertreter, Partner, leitenden Angestellten, Direktoren und Mitarbeiter, verbundene Körperschaften, verbundene Unternehmen, Herausgeber und Listenanbieter („entschädigte Parteien“) vor allen Klagen, Verfahren, Ansprüchen und Forderungen zu schützen und schadlos zu halten; und den entschädigten Parteien auf Verlangen alle Verluste, Kosten, Verbindlichkeiten oder Schäden (einschließlich Rechtskosten auf der Basis einer vollständigen Entschädigung) zu zahlen, die (direkt oder indirekt) aus, als Folge von oder im Zusammenhang mit (i ) ein Anspruch Dritter, der sich aus den Aktivitäten des Kunden im Rahmen dieser Vereinbarung ergibt; (ii) die Veröffentlichung, Anzeige oder Verbreitung der Werbe- oder sonstigen Materialien, die der Kunde MEmob zur Verfügung stellt; (iii) vorsätzliche, rechtswidrige oder fahrlässige Handlungen oder Unterlassungen des Kunden; (iv) die Verletzung der geistigen Eigentumsrechte (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Urheberrechte und Urheberpersönlichkeitsrechte) der entschädigten Parteien oder eines Dritten durch den Kunden.
10.Haftungsbeschränkung
10.1. SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG UND ANDER ALS IN DIESER VEREINBARUNG DARGELEGT, LEHNT MEMOB ALLE BEDINGUNGEN, ZUSICHERUNGEN, GEWÄHRLEISTUNGEN, RECHTE ODER RECHTSMITTEL, HAFTUNG UND ANDERE BEDINGUNGEN AB, DIE DURCH GESETZ, ZOLL- ODER GEWÖHNLICHES RECHT (EINSCHLIESSLICH STILLSCHWEIGENDER GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT) impliziert sind UND EIGNUNG FÜR DEN ZWECK).
10.2. Nichts in dieser Vereinbarung soll die Haftung einer Partei einschränken oder ausschließen: (i) in Bezug auf Tod oder Körperverletzung, die auf ihre Fahrlässigkeit zurückzuführen ist; (ii) in Bezug auf Betrug oder betrügerische Falschdarstellung; oder (iii) anderweitig, sofern eine solche Beschränkung oder ein solcher Ausschluss gesetzlich nicht zulässig ist.
10.3. VORBEHALTLICH KLAUSEL 10.1 IST IN KEINEM FALL EINE PARTEIEN ODER IHRE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN GEGENÜBER DER ANDEREN PARTEI ODER IHREN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN HAFTBAR FÜR SPEZIELLE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, FOLGESCHÄDEN ODER EXEMPLARISCHE SCHÄDEN JEGLICHER ART, DIE SICH AUS DIESER VEREINBARUNG ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG ERGEBEN, SELBST WENN DIESE PARTEI WURDE ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT. DAS VORSTEHENDE GILT UNABHÄNGIG VON FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDEREM VERschuldEN EINER PARTEIEN UND UNABHÄNGIG DAVON, OB DIESE HAFTUNG AUS VERTRAG, FAHRLÄSSIGKEIT, unerlaubter Handlung, Gefährdungshaftung oder einer anderen HAFTUNGSTHEORIE ENTSTEHT.
10.4. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN HAFTET MEMOB GEGENÜBER DEM KUNDEN ODER EINEM DRITTEN (WEDER AUS VERTRAG, FAHRLÄSSIGKEIT, unerlaubter Handlung, Gefährdungshaftung oder einer anderen Haftungstheorie) im Hinblick auf die VEREINBARUNG FÜR EINEN BETRAG, DER HÖHER ALS DIE VOM KUNDEN GEZAHLTEN GESAMTBEZAHLUNGEN MEMOB HIERUNTER IN DEN 12 MONATEN VOR EINER SOLCHEN HAFTUNG.
11.Laufzeit und Kündigung
11.1. Diese Vereinbarung tritt am Datum der letzten Unterzeichnung im Namen einer Partei des Anzeigenauftrags in Kraft und ist vorbehaltlich einer früheren Kündigung gemäß Klausel 11.2 gültig. Diese Vereinbarung bleibt für die Dauer der Dienstleistungen bestehen und gültig im Insertion Order festgelegt.
11.2. Ungeachtet Klausel 11.1 ist jede Partei berechtigt, diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei zu kündigen, wenn:
(a) ein wesentlicher Verstoß der anderen Partei gegen ihre Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung, der, sofern eine Abhilfe möglich ist, von der vertragsbrüchigen Partei nicht innerhalb von 15 Tagen nach schriftlicher Aufforderung zur Behebung des Verstoßes durch die nicht vertragswidrige Partei behoben wird; oder
(b) die andere Vertragspartei hat einen Konkursverwalter oder einen Insolvenzverwalter für ihr gesamtes Unternehmen oder einen Teil davon bestellt, sie fasst einen Beschluss zur Liquidation mit Ausnahme einer Verschmelzung oder Umstrukturierung, ist Gegenstand einer Verwaltungsanordnung oder einer Liquidationsanordnung, geht einen Konkursverwalter ein eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern getroffen hat, die Geschäftstätigkeit einstellt oder einzustellen droht oder nicht in der Lage ist, seine Schulden bei Fälligkeit zu begleichen.
12.Wirkung der Kündigung
12.1. Bei Kündigung oder Ablauf dieser Vereinbarung:
(a) Alle aufgelaufenen, aber nicht bezahlten Gebühren in Bezug auf die von MEmob dem Kunden vor dem Datum einer solchen Kündigung erbrachten Dienstleistungen werden sofort fällig und zahlbar, und der Kunde hat diese nach Ausstellung einer entsprechenden Rechnung bis zu bezahlen MEmob an den Kunden;
(b) Der Kunde muss alle Materialien, Dokumente oder Papiere, die MEmob an den Kunden gesendet hat, umgehend an MEmob zurücksenden oder auf andere Weise nach den Anweisungen von MEmob entsorgen und dies schriftlich gegenüber MEmob bestätigen, mit Ausnahme aller Arbeitsergebnisse, die dazu gehören der Kunde gemäß Klausel 5.2; Und
(c ) Der Kunde wird die Nutzung der Logos, Handelsnamen, Warenzeichen oder Marken von MEmob einstellen.
12.2. Die Kündigung dieser Vereinbarung berührt nicht die Rechte, Rechtsbehelfe, Pflichten oder Verbindlichkeiten der Parteien, die bis zum Datum der Kündigung entstanden sind, einschließlich des Rechts, Schadensersatz in Bezug auf Vertragsverletzungen zu fordern, die zum oder vor dem Datum bestanden der Kündigung.
13. Force Majeure
Keine Partei ist haftbar für eine Verzögerung oder Nichterfüllung dieser Vereinbarung, mit Ausnahme aller Verpflichtungen zur Leistung von Zahlungen gemäß dieser Vereinbarung, die auf einen Grund oder eine Bedingung zurückzuführen ist, die über das Zumutbare der Partei hinausgeht, und es wird auch nicht davon ausgegangen, dass sie gegen diese Vereinbarung verstößt Kontrolle („Höhere Gewalt“), einschließlich, aber nicht beschränkt auf Feuer, Überschwemmung, Unfall, Erdbeben, Ausfälle von Telekommunikationsleitungen, Stromausfälle, Netzwerkausfälle, höhere Gewalt oder Arbeitskonflikte, sofern diese Partei der anderen Partei dies schriftlich mitteilt unverzüglich und in jedem Fall innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach Entdeckung davon in Kenntnis zu setzen und alle wirtschaftlich angemessenen Anstrengungen zu unternehmen, um die Verzögerung zu beheben. Angesichts der besonderen Natur des Internets umfasst die höhere Gewalt auch die folgenden Umstände, die den normalen Betrieb des Internets beeinträchtigen könnten: (i) Hackerangriff; (ii) jeglicher wesentlicher Einfluss infolge der technischen Anpassung durch die zuständige Telekommunikationsabteilung; (iii) vorübergehende Schließung aufgrund staatlicher Vorschriften; und (iv) Computerviren.
- Hinweise
14.1. Alle Mitteilungen oder sonstigen Mitteilungen an eine Partei im Rahmen oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform und werden per E-Mail an eine von der betreffenden Partei schriftlich angegebene E-Mail-Adresse gesendet und gelten als um 9.00 Uhr am selben Tag eingegangen Zweiter Geschäftstag (jeder andere Tag als ein bestimmtes Wochenende oder ein gesetzlicher Feiertag, an dem die Banken am Hauptsitz der Partei, die die Mitteilung oder Mitteilung erhält, für den Geschäftsverkehr geöffnet sind) nach der Übermittlung.
14.2. Klausel 14.1 gilt nicht für die Zustellung von Verfahren oder anderen Dokumenten im Rahmen eines Gerichtsverfahrens oder gegebenenfalls eines Schiedsverfahrens oder einer anderen Methode der Streitbeilegung.
- Ganze Vereinbarung
15.1. Diese Vereinbarung und der Anzeigenauftrag stellen die vollständige Vereinbarung zwischen MEmob und dem Kunden dar und ersetzen alle vorherigen mündlichen und schriftlichen Vereinbarungen, Zusicherungen oder Gewährleistungen. Jede Partei erkennt an, dass sie sich beim Abschluss dieser Vereinbarung nicht auf Erklärungen, Zusicherungen, Zusicherungen oder Gewährleistungen (ob vorsätzlich oder fahrlässig abgegeben) verlässt und keine Rechtsmittel in Bezug auf diese Erklärungen hat, die nicht in dieser Vereinbarung enthalten sind. Jede Partei stimmt zu, dass sie keinen Anspruch auf unschuldige oder fahrlässige Falschdarstellungen oder fahrlässige Falschdarstellungen aufgrund einer Aussage in dieser Vereinbarung hat.
15.2. Etwaige vom Kunden direkt, indirekt durch Verweis oder auf andere Weise eingeführte Geschäftsbedingungen werden hiermit ausdrücklich zurückgewiesen und finden keine Anwendung. Die Parteien vereinbaren, dass alle zusätzlichen oder abweichenden Bestimmungen oder Bedingungen in anderen Dokumenten oder Vereinbarungen, die nicht Teil dieser Vereinbarung sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Schreiben oder Auftragsbedingungen oder Ähnliches, Bestellungen, Rechnungen, Empfangsbestätigungen, Lieferscheine und Bestätigungen gelten oder andere vom Kunden oder im Namen des Kunden ausgestellte Liefer- oder Abnahmedokumente sind ungültig und haben keine Kraft oder Wirkung, sofern sie gegen diese Vereinbarung verstoßen oder im Widerspruch dazu stehen.
- Variation, Zuordnung und Überleben
16.1. Diese Vereinbarung kann nur durch ein von beiden Parteien unterzeichnetes schriftliches Dokument geändert werden.
16.2. Vorbehaltlich der Bestimmungen in Klausel 2.4 darf keine der Parteien ihre Rechte oder Pflichten aus dieser Vereinbarung abtreten, an Dritte vergeben oder übertragen, es sei denn, die andere Partei hat zuvor schriftlich zugestimmt und diese Vereinbarung darf nicht unangemessen verweigert werden.
16.3. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung für rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar befunden werden, ist diese Bestimmung der Vereinbarung im größtmöglichen zulässigen Umfang durchzusetzen, um der Absicht der Parteien sowie der Gültigkeit, Rechtmäßigkeit usw. Geltung zu verschaffen Die Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen wird dadurch in keiner Weise berührt oder beeinträchtigt.
16.4. Kein Versäumnis oder eine Verzögerung bei der Ausübung seitens einer der Vertragsparteien, ein Recht, eine Befugnis oder ein Privileg hierunter stellt einen Verzicht darauf dar, noch schließt die einzelne oder teilweise Ausübung eines Rechts, einer Befugnis oder eines Privilegs eine andere oder andere aus weitere Ausübung davon oder die Ausübung eines anderen Rechts, einer Befugnis oder eines Privilegs. Ein solcher Verzicht bedarf einer ausdrücklichen Zustimmung und muss schriftlich erfolgen.
- Verhältnis der Parteien
Nichts in dieser Vereinbarung ist so zu verstehen oder auszulegen, dass die Parteien in die Beziehung von Partnern, Joint Ventures, Hauptvertretern oder Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnissen verwickelt werden, wobei davon auszugehen ist, dass die Parteien in jeder Hinsicht unabhängige Auftragnehmer sind und bleiben werden und auch nicht Die Partei hat das Recht, die andere Partei in irgendeiner Weise zu verpflichten oder zu binden.
- Heilmittel
Die in dieser Vereinbarung vorgesehenen Rechte und Rechtsmittel gelten zusätzlich zu den gesetzlich vorgesehenen Rechten und Rechtsmitteln und schließen diese nicht aus.
- Rechte Dritter
Keine andere Person als eine Vertragspartei dieser Vereinbarung hat Rechte aus dieser Vereinbarung, sei es gemäß dem Contracts (Rights of Third Parties) Act 1999 oder anderweitig.
- Gegenstücke
Diese Vereinbarung kann in Ausfertigungen ausgefertigt werden, von denen jede als Original gilt und alle zusammen ein und dasselbe Dokument darstellen.
- Anwendbares Recht und Gerichtsstand
21.1. Diese Vereinbarung und alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit ihr oder ihrem Gegenstand oder Zustandekommen (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche) ergeben, unterliegen den Gesetzen von England und Wales und werden nach diesen ausgelegt.
21.2. Jede Partei stimmt unwiderruflich zu, dass:
(a) Für den Fall, dass sich der Hauptsitz des Kunden in Katar befindet, sind die Gerichte des Qatar Financial Centre ausschließlich für die Beilegung aller Streitigkeiten oder Ansprüche zuständig, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder ihrem Gegenstand oder Zustandekommen (einschließlich) ergeben außervertragliche Streitigkeiten oder Ansprüche);
(b) Für den Fall, dass sich der Hauptsitz des Kunden in Saudi-Arabien befindet, werden alle Streitigkeiten, Kontroversen oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder deren Verletzung, Kündigung oder Ungültigkeit ergeben, an ein Schiedsverfahren verwiesen und endgültig beigelegt . Die Zahl der Schiedsrichter beträgt eins. Der Ort des Schiedsverfahrens ist das Saudi Centre for Commercial Arbitration in Riad. Die Sprache des Schiedsverfahrens ist Englisch. Das Schiedsverfahren wird gemäß den Schiedsregeln des Saudi Centre for Commercial Arbitration durchgeführt, die entsprechend durch Bezugnahme in diese Schiedsklausel einbezogen werden; Und
(c ) für den Fall, dass sich der Hauptsitz des Kunden in den Vereinigten Arabischen Emiraten oder irgendwo anders auf der Welt (außer Katar oder Saudi-Arabien) befindet, alle Streitigkeiten, Kontroversen oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, oder die Vertragsbruch, Kündigung oder Ungültigkeit werden durch ein Schiedsverfahren verwiesen und endgültig geklärt. Die Zahl der Schiedsrichter beträgt eins. Der Ort des Schiedsverfahrens ist das Dubai International Arbitration Centre in Dubai. Die Sprache des Schiedsverfahrens ist Englisch. Das Schiedsverfahren wird gemäß den Schiedsregeln des Dubai International Arbitration Centre for Commercial Arbitration durchgeführt, die entsprechend durch Verweis in die Schiedsklausel aufgenommen werden.